Fachschule für Technik (FST)

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FST

Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschluss der Berufsschule (bzw. mindestens Hauptschulabschluss, wenn keine Berufsschulpflicht bestand)
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
  • berufsnahe Praxis nach der abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 1,5 Jahren (Berufsausbildung und Berufspraxis insgesamt 5 Jahre)

Fachrichtungen

Schwerpunkt Maschinenbau

Unterricht

Der Unterricht in Lernmodulen wird von Fachpädagog:innen erteilt und richtet sich nach behinderungsspezifischen Bedürfnissen der hörgeschädigten Fachschüler:innen. Eine fachlich und pädagogisch qualifizierte Ausbildung ist damit gesichert.
 

Pflichtmodule Fachrichtungsübergreifender Bereich

  • Grundlegende Elemente und Handlungen
  • Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache
  • Kommunikation und Arbeitstechniken
  • Gestalten eines prozessorientierten Qualitätsmanagements im Unternehmen
     

Fachrichtungsbezogener Bereich

  • Kommunizieren und Dokumentieren mit informationstechnischen Systemen
  • Analysieren und Dokumentieren von Baugruppen
  • Dimensionieren und Auswählen von einfachen Bauteilen
  • Projektieren und Betreiben von automatisierten Systemen
     

Schwerpunktbezogener Bereich

  • Auswählen und Bewerten von Fertigungsverfaren
  • Planen und Vorbereiten von Fertigungsabläufen
  • Programmieren, Einrichten und Überwachen von Produktionssystemen
  • Projektmanagement von Kundenaufträgen
  • Konstruieren und Gestalten von komplexen Baugruppen
  • Auswählen und Bewerten von Kraft- und Arbeitsmaschinen
  • Abschlussprojekt

Chancen

Der erfolgreiche Besuch der Fachschule für Technik am Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und bietet somit auch für Hörgeschädigte eine gute Grundlage für berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.

Finanzielle Förderung

Im Einzelfall ist eine finanzielle Förderung über die zuständige Agentur für Arbeit des Wohnortes möglich. Auch eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann über die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung beantragt werden.

Ansprechpartner:in

Andreas Neu

Leiter Berufsbildende Schulen

Telefon